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Grüne Mehrwertsteuer: wenig Chancen auf Umsetzung

Der Bundeslandwirtschaftsminister fordert die Senkung der Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse, andere fordern sie für alle Bioprodukte. Warum kein Grund zur Aufregung besteht.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat auf der Internationalen Grünen Woche medienwirksam eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte gefordert. Andere fordern eine Absenkung für sämtliche Bio-Produkte, was dann wohl auch Fleisch, aber nicht alles Obst und Gemüse einbeziehen würde. Diese Vorschläge sind zwar noch nicht einmal ansatzweise zu Ende gedacht und konkretisiert, sie haben aber für umso mehr Aufsehen und Aufregung gesorgt. Dabei ist es eher unwahrscheinlich, dass eine Steuersenkung oder gar eine Nullsteuer kommen wird.  

Die Mehrwertsteuer ist der mit Abstand größte Einnahmeposten des Bundeshaushalts. Fast ein Drittel der Gesamteinnahmen aus Steuern und Zöllen entfallen auf die Umsatzsteuer. Und trotz des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf viele Lebensmittel entfällt darunter der größte Teil auf die Steuer aus dem Handel mit Lebensmitteln. Wird die Steuer auf wesentliche Teile des Lebensmittelbereiches erheblich oder gar auf Null gesenkt, müsste der Finanzminister andere Einnahmequellen finden. Dementsprechend gering ist die Unterstützung dieses Vorhabens im Bundeskabinett. 

Nun hat sich auch der Bundesrechnungshof zu diesem Thema geäußert und allen Vorhaben dieser Art eine klare Absage erteilt. In seinem am 30. Januar veröffentlichen Bericht fordert er die Politik auf, die Mehrwertsteuer grundlegend zu überarbeiten. Allerdings meint er damit nicht die Schaffung weiterer Ausnahmen und niedrigerer Steuersätze, sondern eine Vereinfachung und klarere Systematik sowie eine Art Kahlschlag bei den subventionsartigen Begünstigungen. Der Bundesrechnungshof fordert, dass die ermäßigten Mehrwertsteuersätze auf den Bereich der Grundversorgung zu beschränken sind. Andere Ziele der Unterstützung und Förderung sollen dagegen durch direkte Finanzierung erreicht werden. Leider erklärt der Bundesrechnungshof nicht, was er zu dem Bereich der Grundversorgung zählt, aber es darf davon ausgegangen werden, dass er hierzu einerseits den Verkauf von Brot und Kleingebäck zählen würde, gastronomische Leistungen dagegen wohl eher nicht. 

Der Bundesrechnungshof ist kein politisches Entscheidungsgremium. Sein Bericht ist daher lediglich ein (wissenschaftlich fundierter) Diskussionsbeitrag, der ebenfalls in der Bundespolitik nicht der Mehrheitsmeinung entspricht.

 

Stand: 8. Februar 2023